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Vereinbarung zur Anerkennung von Komponenten
zwischen
Underwriters Laboratories Inc.
und
CSA International

10. November 2003

Als Reaktion auf die von der Industrie bekundeten Bedürfnisse kündigen UL und CSA eine Vereinbarung zur Einführung eines kollaborativen Verfahrens zur Anerkennung der von der anderen Organisation zertifizierten, speziellen Komponenten für Niederspannungsverteilungs- und Steueranlagen an, die bei UL bzw. CSA zur Zertifizierung eingereicht wurden. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist unter einer Komponente ein Gerät zu verstehen, das als Bauteil eines elektrischen Produktes oder einer anderen elektrischen Komponente dient.

Die dieser Vereinbarung unterliegenden Schlüsselelemente liegen in der Konsistenz der Beurteilung und in kontinuierlichen Folgeuntersuchungen, sowie in der gleichen Behandlung der Komponenten durch UL und CSA. Zu diesem Zweck werden beide Organisationen die von der anderen Organisation zertifizierten Komponenten in der gleichen Weise behandeln, wie die von ihr selbst zertifizierten Komponenten. Mithilfe der folgenden Grundsatzregeln soll die Konsistenz der kontinuierlichen Folgebeurteilungen sichergestellt werden:

  • Keine Herabsetzung der Folgeuntersuchungsstufen - Beibehaltung der Höchststufen bestehender Folgeuntersuchungen in beiden Organisationen.
  • Transparenz - Die Anforderungen der Folgeuntersuchungen müssen für den Kunden transparent sein (d. h. der Kunde muss alle Details einsehen können).
  • Äquivalenz - Eine Äquivalenz der Folgeuntersuchungen muss in allen Bereichen erreicht werden.
  • Komplementär - Beide Organisationen müssen die verfahrenstechnische Effizienz der Folgeuntersuchungen und des Werts für den Kunden sicherstellen.
  • Nachprüfbar - Jede Organisation muss in der Lage sein, die Verfahren und Praktiken der Partnerorganisation durch effiziente Revisions- und Prüfungsprozesse nachzuvollziehen.

Der angestrebte Rahmen dieser Vereinbarung bezieht sich auf die Komponenten der in Anhang A aufgeführten Komponenten, soweit diese Komponenten in den in Anhang B aufgeführten Endprodukten eingesetzt werden. Diese Vereinbarung bezieht sich auch auf den Einsatz der in Anhang A aufgeführten Komponenten als Bestandteil von anderen in Anhang A aufgeführten Komponenten. Die Implementierung dieser Vereinbarung wird erwartungsgemäß in Phasen gemäß der Anwendung der oben aufgeführten Grundsatzregeln verlaufen, was schließlich eine Änderung des effektiven Rahmens dieser Vereinbarung zur Folge haben kann. Die aufeinanderfolgenden Implementierungsphasen dieser Vereinbarung werden gemeinsam von den Kommunikationsabteilungen von UL und CSA angekündigt.

UL und CSA erforschen weiterhin progressive Möglichkeiten, um die bestehenden und angebotenen Dienstleistungen beider Organisationen für Hersteller mit spezifischen Zertifizierungsbedürfnissen für Nordamerika zu erweitern.

Die Wirksamkeit dieser Vereinbarung soll nach 18 Monaten geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie weiterhin die Bedürfnisse der Kunden und der beiden Organisationen erfüllt.

Sprache: Beide Parteien bestätigen, die Bedingung gestellt zu haben, diese Vereinbarung in englischer Sprache aufzusetzen.