
CSA Hazloc-Zertifizierung in Europa
Für Europa
Ab dem 1. Juli 2003 müssen Hersteller von elektrischen Geräten für Gefahrenbereiche die europäische Richtlinie 94/9/EG, auch ATEX-Richtlinie genannt, erfüllen, um ihre Erzeugnisse innerhalb der Europäischen Union vertreiben zu dürfen. Diese Richtlinie bezieht sich auf Geräte, die in potentiell explosionsgefährdeten Umgebungen verwendet werden. CSA International kann Sie bei dem gesamten Übereinstimmungsverfahren begleiten und Ihnen bei den Prüfungen zur ATEX-Richtlinie helfen. Mit unseren europäischen Bündnissen, bieten wir Ihnen bei der Ausstellung des EG-Zertifikats und der Mitteilung zur Qualitätssicherung (Quality Assurance - QA) einen umfassenden Service aus einer Hand.

ATEX Directive 94/9/EC
Die Richtlinie 94/9/EC, allgemein ATEX-Richtlinie genannt, ist eine der neuen, von der Europäischen Union entwickelten Richtlinien. Sie gilt für alle Einrichtungen und Sicherheitssysteme, die in potentiell explosionsgefährdeten Umgebungen eingesetzt werden. Die ATEX-Richtlinie ist bereits in Kraft gesetzt und ist ab dem 1. Juli 2003 verbindlich. Sie löst dann alle zuvor gültigen Vorschriften, die sich auf Erzeugnisse für den Einsatz in potentiell explosionsgefährdeten Umgebungen beziehen, ab. Die ATEX-Richtlinie bezieht sich auf folgende Hauptbereiche:
- die Anwendung des CE-Zeichens
- wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen
- Erzeugnisse wie beispielsweise Ausrüstungsgegenstände, Schutzsysteme, Bauteile, Sicherheit, Steuerungs- oder Regulierungsgeräte
- Verfahren zur Konformitätsbewertung für die Produkt-Evaluation und die Qualitätssicherung im Produktionsprozess

CE-Kennzeichnung von Geräten
Das CE-Prüfzeichen ist für den Vertrieb Ihrer Erzeugnisse innerhalb Europas vorgeschrieben und gilt für europäische Behörden als Nachweis, dass Ihr Erzeugnis die geltenden Richtlinien erfüllt.
Die Verwendung des CE-Prüfzeichens ist eine Erklärung des Herstellers, dass die Geräte:
- alle geltenden technischen Bestimmungen und Anforderungen der ATEX- und anderer für die Geräte geltenden Richtlinien erfüllen und
- einer Konformitätsbewertung im Sinne der ATEX-Richtlinie unterzogen wurden.
Die CE-Kennzeichnung wird durch eine Konformitätserklärung des Herstellers, eine technische Akte und gegebenenfalls durch ein von der EK anerkanntes Prüfungszertifikat gestützt. Die ATEX-Richtlinie schreibt darüber hinaus auch vor, dass alle Geräte der geltenden europäischen Richtlinie für elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und der Maschinenrichtlinie entsprechen müssen. Obwohl Erzeugnisse für den Einsatz in explosionsgefährdeten Umgebungen explizit von der Richtlinie für Niederspannung ausgeschlossen sind, schließt die ATEX-Richtlinie, Anlage II, Absatz 1.2.7, alle "Niederspannungsobjekte" mit ein.
EK-Konformitätserklärung
Um die CE-Kennzeichnung der Geräte rechtswirksam zu machen, müssen Hersteller eine schriftliche Konformitätserklärung aufsetzen. Diese Erklärung gilt für die Europäische Kommission (EK) als schriftliches Protokoll der Hersteller und muss folgende Informationen enthalten:
- Name und Adresse des Herstellers
- eine Gerätebeschreibung
- wichtige erfüllte Bestimmungen (z.B. berücksichtigte Richtlinien und erfüllte technische Normen)
- Datum und Ausgabe der von einer befugten Person unterzeichneten Erklärung
- Identifizierung der Benannten Stelle, falls zutreffend
Wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen
Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen für alle Geräte sind in Anhang II der ATEX-Richtlinie als "Wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen" (Essential Health and Safety Requirements - EHSR) aufgeführt. Diese wesentlichen Anforderungen legen Grundsätze für den integrierten Explosionsschutz für alle elektrischen und nicht-elektrischen Zündquellen (z.B. mechanische Reibung und Überhitzung, Aufprall von Metallteilen, statische Elektrizität) fest. Eine Übereinstimmung mit den für Europa vereinheitlichten Normen, wie beispielsweise der Serie EN 50000, gelten als Nachweis der Übereinstimmung mit den EHSRs.
Von der EK anerkannte Prüfungszertifikate
Ein Produkt-"Typ" ist ein einzigartiges, ausreichend beschriebenes Muster, so dass nach dieser Beschreibung hergestellte Geräte die für den Produkttyp geltenden Anforderungen erfüllen.
Für Geräte der Kategorie 1 und 2 untersucht eine Benannte Stelle die vom Hersteller eingereichte technische Akte und führt erforderliche Prüfungen durch, die nachweisen, ob der Produkttyp die vom Hersteller angegebenen Anforderungen erfüllt.
Die Ausstellung eines EK-Prüfzertifikats durch eine Benannte Stelle ist der Nachweis, dass die Geräte die relevanten, geltenden Bestimmungen der Richtlinie erfüllen. Für Geräte der Kategorie 3 ist die Ausstellung eines von der Europäischen Kommission anerkannten Prüfzertifikats nicht erforderlich.
Verfahren zur Konformitätsbewertung
Die ATEX-Richtlinie schreibt Verfahren zur Konformitätsbewertung vor, für die je nach Gerätekategorie technische Ansprüche und Anforderungen zur Qualitätssicherung festgelegt sind. Die folgende Tabelle zeigt typische Wege der Konformitätsbewertung:
| Gerätekategorie | 1 | 2 | 3 |
Von der EK anerkannte Prüfungszertifikate |
Erforderlich |
Erforderlich |
Nicht zutreffend |
Qualitätssicherung |
Produktionsqualitätssicherung |
Produktqualitätssicherung |
Interne Produktionskontrolle |
Produktionsprüfungen, Typ-Konformitäts- und Artikelprüfungen können ebenfalls durchgeführt werden, je nachdem, welche Art der Übereinstimmung angestrebt wird. Diese Optionen erfordern jedoch Routineuntersuchungen und Prüfungen der einzelnen Geräte.
Die hier enthaltenen Informationen richten sich an Hersteller von elektrischen Geräten. Die Angaben sind als Einführung in den allgemeinen Verfahrensablauf und die Anforderungen der EU, insbesondere der ATEX-Richtlinie, gedacht. Zum besseren Verständnis der exakten rechtlichen Anforderungen sollten Sie sich mit dem gesamten Inhalt der Richtlinie 94/9/EK und allen offiziellen Auslegungen durch die EU vertraut machen.

Gerätegruppe und -kategorie
| Gerätegruppe | Gerätekategorie und Schutzgrad | Auftreten bzw. Dauer einer Explosionsgefahr | Leicht entzündliche Stoffe | Korrelation mit Gefahrenbereichen |
I - Bergwerke |
M1 - sehr hoher Schutzgrad |
Explosionsgefahr |
Methan, Staub |
|
M2 - hoher Schutzgrad |
Mögliche Explosionsgefahr |
|
||
II - Oberfläche |
1 - sehr hoher Schutzgrad |
Ständige Explosionsgefahr |
G - Gas, Dämpfe, Dunst,D - Staub |
Zone 0 (Gas etc.)Zone 20 (Staub) |
2 - hoher Schutzgrad |
Explosionsgefahr wahrscheinlich |
Zone 1 (Gas etc.)Zone 21 (Staub) |
||
3 - normaler Schutzgrad |
Explosionsgefahr unwahrscheinlich |
Zone 2 (Gas etc.)Zone 22 (Staub) |




















