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Eine Übersicht über die EMV-Prüfungsvoraussetzungen für folgende Schlüsselmärkte*

Es gibt zwei grundlegende Arten von EMV-Prüfungen: Störaussendungsprüfungen zur Messung der von Produkten ausgehenden elektromagnetischen Wellen und Störfestigkeitsprüfungen, bei denen gemessen wird, wie sich elektromagnetische Wellen, die von anderen Quellen ausgesendet werden, auf die Leistung eines Produktes auswirken. Bei der Störaussendungsprüfung werden die Produkte danach unterschieden, ob es sich um Geräte mit nicht-intendierter Strahlung handelt (diese erzeugen hochfrequente Energie nur als Nebenprodukt des normalen Betriebs, wie etwa Fernsehgeräte und Computer) oder ob es sich um Produkte mit intendierter Strahlung handelt (bei diesen ist die Erzeugung von hochfrequenter Energie eine hauptsächliche Funktion, wie etwa bei Mobiltelefonen oder CB-Funkgeräten).

USA

Störaussendung: Die meisten elektrischen und elektronischen Geräte, die in den USA verkauft und eingesetzt werden, müssen spezifische Grenzwerte für elektromagnetische Störaussendungen erfüllen. Die Bundesbehörde für das Fernmeldewesen - die Federal Communications Commission (FCC) - stellt Regeln und Normen gemäß dem ‚Code of Federal Regulations (CFR) 47' bereit. Die meisten Betriebsbedingungen für die Prüfung auf Störaussendung werden durch die Normen des American National Standards Institute (ANSI) definiert.

Geräte mit nicht-intendierter Strahlung (wie etwa PCs), die im Gewerbe oder in der Industrie eingesetzt werden, können vom Hersteller selbst oder von einer Prüfstelle, die der Hersteller bestimmt hat, zertifiziert werden. Der Hersteller muss sicherstellen, dass für die Feststellung der Übereinstimmung mit den technischen Normen einwandfreie Messungen herangezogen werden. Der Hersteller oder Importeur ist verpflichtet, eine Kopie des Messprotokolls zehn Jahre lang aufzubewahren und diese der Federal Communications Commission (FCC) auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Geräte, welche die Anforderungen erfüllen, werden nach den Voraussetzungen gekennzeichnet, die im‚ Code of Federal Regulations (CFR) 47' festgelegt sind.

Geräte mit intendierter Strahlung oder Geräte mit nicht-intendierter Strahlung, die im Haushalt eingesetzt werden, können vom Hersteller erfordern, die Zertifizierung, Bauart-Abnahme, Meldung oder Registrierung unter Aufsicht der FCC durchzuführen - je nachdem, um welche Arten von technischen Einrichtungen es sich handelt und für welche Umgebungen diese gedacht sind.

Störfestigkeit: Derzeit gibt es in den USA keine verbindlichen Anforderungen zur Sicherstellung der Störfestigkeit von Geräten. Jedoch können sich US-amerikanische Hersteller und Importeure für eine freiwillige Prüfung auf Störfestigkeit entscheiden.

[ ANFANG ]

Kanada

Störaussendung: In Kanada müssen alle elektrischen und elektronischen Einrichtungen spezifische Grenzwerte für elektromagnetische Störaussendungen einhalten. Die leitende Körperschaft ist Industry Canada. CSA International entwickelt anwendbare Prüfnormen, wie etwa die Serie CAN/CSA-C108.

Wie in den USA können Geräte mit nicht-intendierter Strahlung vom Hersteller selbst oder von einer Prüfstelle, die der Hersteller bestimmt hat, zertifiziert werden. Nach der Prüfung wird ein Bericht angefertigt. Zudem wird der Bedienungsanleitung oder dem Karton ein zweisprachiger Hinweis oder ein entsprechendes Etikett beigefügt, die darauf hinweisen, dass das Produkt die Anforderungen der Klasse A (nicht für den häuslichen Gebrauch) oder Klasse B (Niederspannung für den häuslichen Gebrauch) erfüllt. Der Hersteller oder Importeur muss eine Kopie des Berichtes oder der Prüfungsaufzeichnungen fünf Jahre bei den Akten halten und bereit sein, diese auf Anfrage Industrie Canada zu zeigen.

Geräte mit intendierter Strahlung und Empfänger (einschließlich Telekommunikationsgeräte) müssen formell von einer akkreditierten Prüfstelle zertifiziert werden.

Störfestigkeit: Wie in den USA ist elektromagnetische Störfestigkeit keine verbindliche Anforderung für Geräte, die in Kanada vertrieben werden. Jedoch entscheidet sich eine wachsende Zahl von Herstellern und Importeuren für diese Prüfung, denn diese kann zur Leistungssteigerung der Produkte und zu einer größeren Akzeptanz auf dem Markt führen.

[ ANFANG ]

Europa

In der Europäischen Union (EU) müssen elektrische und elektronische Geräte sowohl hinsichtlich der Störaussendung als auch der Störfestigkeit spezifische Grenzwerte einhalten. Diese und andere Anforderungen sind in den EU-Richtlinien dokumentiert. Von jedem Mitgliedsland wird verlangt, den Verkauf und Transport von Gütern, die diesen Richtlinien nicht entsprechen, zu beschränken. Die Hauptrichtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit (89/336/EG) gilt für alle Produkte außer denen, die durch andere Richtlinien mit eigenen EMV-Anforderungen abgedeckt werden, wie etwa medizinische Geräte und Fahrzeugeinrichtungen.

EU-Richtlinien und Normen, auf die sich die Richtlinien beziehen, werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das European Committee for Electrotechnical Standardization (CENELEC) sorgt dafür, dass die EMV-Anforderungen und andere elektrotechnische Normen der EU-Mitgliedsländer einander angeglichen sind.

Für die meisten Geräte mit nicht-intendierter Strahlung, die durch die EMV-Richtlinie abgedeckt werden, ist die selbstständige Genehmigung durch den Hersteller oder eine vom Hersteller bestimmte Prüfstelle zulässig, sofern das Produkt mit allen harmonisierten Normen übereinstimmt. Falls es jedoch unmöglich ist, alle harmonisierten Normen anzuwenden, so kann eine zuständige Stelle vonnöten sein, um ein Konformitätszertifikat auszustellen, das auf einer technischen Akte und einem Bericht basiert. Die technische Akte enthält eine Beschreibung der Einrichtung und eine Rechtfertigung für die Behauptung, dass die Einrichtung die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie einhält.

Bei Geräten mit intendierter Strahlung, einschließlich Telekommunikationsendgeräten und einigen medizinischen Geräten, ist für die Ausgabe eines Prüfungszertifikats eine "benannte Stelle" erforderlich - normalerweise eine Behörde in der Europäischen Union. Dies kann Stichproben von Produkten und eine Untersuchung des Qualitätssicherungssystems des Herstellers erforderlich machen.

Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, sollte der Hersteller oder sein Vertreter in der EU:

  • eine Konformitätserklärung für jede Sendung ausgeben;
  • Konstruktions- und Prüfungsdokumente zehn Jahre lang aufbewahren; und
  • das CE-Zeichen (Conformité Européene) an dem Gerät anbringen.

*Bei den folgenden Informationen handelt es sich um eine allgemeine Zusammenfassung. Diese bezweckt nicht, vollständig oder exakt zu sein oder technische Beratung zu leisten. Setzen Sie sich mit CSA International in Verbindung, um genauere Informationen und ihren Bedürfnissen entsprechend Beratung zu erhalten. Sie erreichen uns unter Tel. 1-800-463-6727.